Die vorläufige Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz im Amateurfunk bis zum 31. Dezember 2021 im Rahmen der nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gestattet:
• Frequenzbereich: 50,000–52,000 MHz
• Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,000–50,400 MHz:
– 750 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A
– 100 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E
•Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,400–52,000 MHz:
25 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klassen A und E.
•Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten
•Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
• Antennenpolarisation: horizontal
•Kontestbetrieb: zulässig
Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt.
Die Regelungen sind auch für die Klasse E (DO) gültig.
es ist ein Logbuch zu führen
auf telefonische Erreichbarkeit wird verzichtet
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70,150–70,200 MHz bis zum 31. Dezember 2021 unter den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gestattet.
Die Nutzung ist auf ortsfeste Amateurfunkstellen beschränkt und darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A erfolgen.
•Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten
•Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
•Maximale Strahlungsleistung: 25 Watt ERP
•Antennenpolarisation: horizontal
es ist ein Logbuch zu führen