1.In den Frequenzbereichen 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung
von maximal 750 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A an Wochenenden gestattet.
2.In den Frequenzbereichen 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung
von maximal 100 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E an Wochenenden gestattet.
3.In den Frequenzbereichen 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz wird die Teilnahme an Amateurfunk-Wettbewerben (Kontestbetrieb) an Wochenenden gestattet.