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Befristete Erlaubnis 160-m-Band bis Ende 2021 verlängert

BeitragVerfasst: Do 24. Dez 2020, 12:30
von DL3NDD
1.In den Frequenzbereichen 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung
von maximal 750 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A an Wochenenden gestattet.

2.In den Frequenzbereichen 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung
von maximal 100 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E an Wochenenden gestattet.

3.In den Frequenzbereichen 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz wird die Teilnahme an Amateurfunk-Wettbewerben (Kontestbetrieb) an Wochenenden gestattet.