...wird hiermit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Nutzung des Frequenzbereichs 5351,5 – 5366,5 kHz im Amateurfunk im Vorgriff auf die vorgenannten Anpassungen ab sofort geduldet.
Nutzungsbestimmungen
1. Die Nutzung des Frequenzbereichs 5351,5 – 5366,5 kHz darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A erfolgen. Dabei dürfen keine Störungen bei Funkstellen eines anderen Funkdienstes verursacht werden und es besteht kein Schutz vor Störungen durch Funkstellen anderer Funkdienste.
2. Die maximale effektive Strahlungsleistung darf 15 Watt EIRP nicht überschreiten.
3. Die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung darf 2,7 kHz nicht überschreiten.
4. Bei der Nutzung des Frequenzbereichs 5351,5 – 5366,5 kHz sind alle sonstigen Bestimmungen des AFuG und der AFuV einzuhalten und finden insofern Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, diese Regelung sensibel anzuwenden, Störungen zu vermeiden und die maximale Leistung nur dann auszuschöpfen, wenn es zur Aufrechterhaltung einer
Funkverbindung oder für experimentelle Zwecke als zwingend notwendig erachtet wird.
https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... onFile&v=1
Ein vorläufiger Nutzungsplan der IARU Region 1 empfiehlt folgende maximale Bandbreite und Unterteilung:
•5351,5 kHz – 5354,0 kHz: max. Bandbreite 200 Hz, Telegrafie (CW) und Digimodes
•5354,0 kHz - 5366,0 kHz: max. Bandbreite 2,7 kHz, alle Sendearten (SSB-Sprachbetrieb in USB)
•5366,0 kHz – 5366,5 kHz: max. Bandbreite 20 Hz (!), alle Sendearten mit geringsten Sendeleistungen.
Das ist doch mal ein Weihnachtsgeschenk.