Die betreffende Amtsblattmitteilung soll am 17. Mai 2017 im Amtsblatt Nr. 9/2017 der Bundes-netzagentur erscheinen. Der Frequenzbereich und die Nutzungsbestimmungen sollen denen der abgelaufenen Mitteilung Nr. 412/2015 entsprechen. Das heißt:
Frequenzbereich: 70,150 MHz bis 70,180 MHz
Sendeleistung: 25 Watt ERP, max. Bandbreite 12 kHz
alle Sendearten, horizontale Polarisation.
Die neue Regelung soll ab deren Veröffentlichung bis zum 31. August 2017 gelten.
Quelle: DARC Vorstandsmitteilung