Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Amtsblatt die Mitteilung 384/2017 mit der Regelung eines befristeten Zugangs zum Frequenzbereich 70,150 MHz bis 70,180 MHz
für den Amateurfunkdienst nun veröffentlicht – damit kann sofort mit einem 4-m-Betrieb begonnen werden.
ein Logbuch ist zu führen
https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... onFile&v=1
good dx
73 Michael