Aus Anlass des novellierten EMVG, welches der Deutsche Bundestag am 29. September verabschiedet hatte, bekam die Partei Die LINKE
auf eine kleine Anfrage vom BMWi die Antwort mit der Überschrift:
"Kein Anspruch auf Störungsfreiheit"
Ein Rechtsanspruch auf ein störungsfreies elektromagnetisches Umfeld besteht nach Angaben der Bundesregierung nicht.
Ja, mein (netter) Nachbar hat seinen Balkon mit WeihnachtsLEDlichterkette geschmückt, wahrscheinlich mit Chinabillig Schaltnetzteil,
S9 Störung hier.
https://www.dropbox.com/s/oxjm2ii5z7heh ... 8.mp4?dl=0