Gebührenverordnung Bereich EMVG-FuAG-BGebV in Kraft

Gebührenverordnung Bereich EMVG-FuAG-BGebV in Kraft

Beitragvon DL3NDD » Do 26. Okt 2017, 10:39

Quelle https://www.darc.de/home/

"Für den Amateurfunk- und Rundfunkempfang gilt damit weiterhin eine Gebührenbefreiung,
wenn ein Betriebsmittel unverschuldet entgegen den Vorschriften des EMVG oder entgegen den Vorschriften der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung betrieben wird.
Betreiber von Betriebsmitteln, die schuldhaft oder vorsätzlich gegen die geltenden Vorschriften verstoßen, müssen dagegen die Kosten für den Messeinsatz tragen."
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