Neue Katastrophenschutzvereinbarung im Saarland

Moderator: DG1IUK

Neue Katastrophenschutzvereinbarung im Saarland

Beitragvon DL3NDD » Mo 28. Apr 2014, 13:35

http://www.darc.de/aktuelles/details/ar ... aarland-1/

Zitat:
" Gemäß der neuen Vereinbarung erklärt sich der DARC für seine Mitglieder im Distrikt Q bereit, die Katastrophenschutzbehörden bei Großschadenslagen und Katastrophen auf deren Anforderung durch die Realisierung von Funkverbindungen zu unterstützen. Dies jedoch nur dann, wenn die von den Katastrophenschutzstellen vorgehaltenen Fernmeldemittel nicht ausreichen. "
Synology DS213+ als Web-FTP-und VPN Server, FT2000 SteppIr, homemade PA LDMOS
Benutzeravatar
DL3NDD
 
Beiträge: 900
Registriert: Sa 10. Nov 2012, 21:34

Re: Neue Katastrophenschutzvereinbarung im Saarland

Beitragvon DG1IUK » Di 29. Apr 2014, 00:43

In dem Papier
"Grundsätze für die Mitwirkung der bayerischen
Distrikte im Deutschen Amateur-Radio-Club e.V.
– DARC –
im Katastrophenschutz in Bayern"
mit Stand vom 18.07.2009 (http://www.darc.de/uploads/media/Grunds%C3%A4tze_f%C3%BCr_die_Mitwirkung_der_bayerischen_Distrikte_im_Deutschen_Amateur_Neufassung-1-1.pdf) steht auch:
.1. Die bayerischen Distrikte im DARC verpflichten sich, die Katastrophenschutzbehörden, soweit nötig, durch die Herstellung von drahtlosen Fernmeldeverbindungen zu unterstützen, soweit andere Fernmeldeverbindungen nicht ausreichend zur Verfügung stehen.

Nur steht dort interessanterweise als letzter Absatz:
7. Soweit diese Vereinbarung keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes, insbesondere Art. 5, 6, 9, 14 und 15 BayKSG.

Und in Art. 9 des BayKSG wiederum steht:
(1) Die Katastrophenschutzbehörde kann zur Katastrophenabwehr von jeder Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen sowie die Inanspruchnahme von Sachen anordnen. Art. 7 Abs. 4 gilt entsprechend.

(2) Bei Gefahr in Verzug dürfen die eingesetzten Kräfte Sachen unmittelbar in Anspruch nehmen.

Was für mich aussieht nach "prinzipiell sollte gewartet werden, bis keine andere Möglichkeit mehr besteht - aber falls die Behörde es will, hat sie natürlich jederzeit die Möglichkeit, auf Funkamateure bzw. deren Equipment (Dienst- oder Sachleistungen) zurück zu greifen."
Ich meinte wir hatten an der Bay. Katastrophenschutzschule auch kurz das Thema Funkamateure... ich müsste die Unterlagen mal rauskramen und nachschauen.
vy 73
Florian
Benutzeravatar
DG1IUK
 
Beiträge: 92
Registriert: Sa 22. Mär 2014, 01:33
Wohnort: Aschaffenburg


Zurück zu Notfunk

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste

cron