Moderator: DG1IUK
DO1JSA hat geschrieben:Eine offizielle Stellungnahme der für Katastrophenschutz verantwortlichen Stellen in Deutschland zu diesen Aktivitäten würde mich mal interessieren. Vielleicht kennt Jemand einen Link?
DO1JSA hat geschrieben:Hallo in die Runde,
die Wortreichen Antworten gehen an meiner kurz und knapp formulierten Frage völlig vorbei.
- Mich interessiert die Stellungnahme eines Entscheidungsträgers einer Hilfsorganisation zum Einsatz von Funkamateuren im Rahmen der Einsatztätigkeit dieser Organisation. Das muß kein Lokaler Entscheidungsträger sein auch eine Stellungnahme aus Berlin oder München von einem Ministerium wäre interessant, z.B. im Bundesgesetzblatt veröffentlichet.
Art. 9 Bayerisches Katastrophenschutz Gesetz hat geschrieben:(1) Die Katastrophenschutzbehörde kann zur Katastrophenabwehr von jeder Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen sowie die Inanspruchnahme von Sachen anordnen. Art. 7 Abs. 4 gilt entsprechend.
(2) Bei Gefahr in Verzug dürfen die eingesetzten Kräfte Sachen unmittelbar in Anspruch nehmen.
DO1JSA hat geschrieben:- Die Hilfsorganisationen (z.B. Feuerwehr, THW) abrbeiten nach militärähnlichen Prinzipien, mit Dienstvorschriften und Befehlen. In welcher Dienstvorschrift ist die Beteiligung von Funkamateuren an entsprechenden Einsätzen geregelt?
DO1JSA hat geschrieben:Sehr schön gestaltete Web Site.
Eine offizielle Stellungnahme der für Katastrophenschutz verantwortlichen Stellen in Deutschland zu diesen Aktivitäten würde mich mal interssieren
DO1JSA hat geschrieben:- Lasst uns eine Karte erstellen auf der alle unsere OV-QTHs eingetragen sind.
- Dann sollten wir durch normale QSOs von der Heimstation aus ermitteln wer mit wem sicher kann ermitteln.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste