Nun ist es Amtlich:
Da ich meine Antenne Aussenbereich mit Bauplan beantragt hatte bekam ich diese Antwort von unserer Gemeinde :
Hallo Herr Raab,
ich konnte Sie gestern telefonisch nicht erreichen. Ich hatte Ihren Plan mit dem LRA abgestimmt, dabei sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass die Antenne baurechtlich verfahrensfrei ist. Andere gesetzliche Belange sind zu berücksichtigen.
Ich werde Ihre Planunterlagen als Information in die Bauakte legen.
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VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT KLEINWALLSTADT
mit dem Markt Kleinwallstadt und der Gemeinde Hausen
i.A. XX,XX
Bauamt und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 06022 / 2206-43
Fax: 06022 / 2206-843
BayBO Artikel 57 /5 A/BB auch im Außenbereich verfahrensfrei zu errichten :
folgende Masten, Antennen und ähnliche Anlagen:
a)
aa)
Antennen,
bb)
Antennen tragende Masten mit einer freien Höhe bis zu 10 m,
cc)
zugehörige Versorgungseinheiten mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 10 m3 sowie,
soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Anlage,
b)
Masten und Unterstützungen für Fernsprechleitungen, für Leitungen zur Versorgung mit Elektrizität, für Sirenen und für Fahnen,
c)
Masten, die aus Gründen des Brauchtums errichtet werden,
d)
Signalhochbauten für die Landesvermessung,
e)
Flutlichtmasten mit einer freien Höhe bis zu 10 m,
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